Fristen bei der Mieterhöhung nach Mietspiegel

Stand: September 2026 · Berliner Mietspiegel 2026 · allgemeine Information, keine Rechtsberatung

Bei einer Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete greifen mehrere Fristen ineinander. Wer eine davon übersieht, riskiert, dass das Verlangen unwirksam ist oder die neue Miete später beginnt.

Bevor Sie das Schreiben verschicken

Jahressperrfrist

Ein neues Mieterhöhungsverlangen darf frühestens ein Jahr nach der letzten Mieterhöhung zugehen (§ 558 Abs. 1 Satz 2 BGB). Ein späterer Erhöhungsbeginn im Schreiben ändert daran nichts.

15-Monats-Regel

Zu dem Zeitpunkt, an dem die neue Miete gelten soll, muss die bisherige Miete seit 15 Monaten unverändert sein (§ 558 Abs. 1 Satz 1 BGB). Erhöhungen wegen Modernisierung (§ 559 BGB) oder gestiegener Betriebskosten (§ 560 BGB) werden dabei nicht mitgezählt.

Nach dem Zugang beim Mieter

Ab hier zählt nicht das Briefdatum, sondern der Tag, an dem das Schreiben den Mietern zugeht.

FristRegel
Zustimmungsfristbis zum Ende des zweiten Kalendermonats nach Zugang (§ 558b Abs. 2 BGB)
Neue Mieteab Beginn des dritten Kalendermonats nach Zugang, wenn die Mieter zustimmen (§ 558b Abs. 1 BGB)
Klage auf Zustimmunginnerhalb von drei Monaten nach Ablauf der Zustimmungsfrist (§ 558b Abs. 2 BGB)
Sonderkündigung der Mieterbis zum Ablauf des zweiten Monats nach Zugang, zum Ablauf des übernächsten Monats (§ 561 BGB)
Beispiel: Das Schreiben geht den Mietern am 15.10.2026 zu.
Zustimmung bis: 31.12.2026 · neue Miete ab: 01.01.2027 · Klage (falls keine Zustimmung) bis: 31.03.2027.
Geht dasselbe Schreiben erst am 02.11.2026 zu, verschiebt sich alles um einen Monat: Zustimmung bis 31.01.2027, neue Miete ab 01.02.2027.

Praxistipps zum Zugang

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Diese Seite gibt einen allgemeinen Überblick über die Rechtslage und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind die gesetzlichen Vorschriften (§§ 558 ff. BGB) und der Berliner Mietspiegel 2026 der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (mietspiegel.berlin.de).