So wird die ortsübliche Vergleichsmiete berechnet

Stand: September 2026 · Berliner Mietspiegel 2026 · allgemeine Information, keine Rechtsberatung

Die ortsübliche Vergleichsmiete ist die Obergrenze für jede Mieterhöhung nach § 558 BGB. In Berlin wird sie mit dem qualifizierten Berliner Mietspiegel 2026 bestimmt. Das geht in drei Schritten.

Schritt 1: Das richtige Mietspiegelfeld finden

Jede Wohnung gehört zu genau einem Feld der Mietspiegeltabelle. Das Feld ergibt sich aus drei Angaben:

Für jedes Feld nennt der Mietspiegel drei Werte je Quadratmeter Nettokaltmiete: den Unterwert, den Mittelwert und den Oberwert.

Schritt 2: Die Wohnung in der Spanne einordnen

Wo innerhalb der Spanne die Wohnung liegt, ermittelt man mit der Orientierungshilfe für die Spanneneinordnung. Sie ordnet wohnwerterhöhende und wohnwertmindernde Merkmale fünf Gruppen zu:

MerkmalgruppeBeispiele
Bad/WC/Gäste-WCzweites WC, bodengleiche Dusche – oder: Bad ohne Fenster, sehr kleines Bad
KücheEinbauküche, Dunstabzug – oder: keine Spüle, kein Geschirrspüleranschluss
Wohnunggroßer Balkon, hochwertiger Boden – oder: Einfachverglasung, gefangenes Zimmer
GebäudeAufzug, guter Energiewert – oder: schlechter Zustand, hoher Energieverbrauch
Wohnumfeldbesonders ruhige Lage, Mietergarten – oder: starker Verkehrslärm

In jeder Gruppe entscheidet die einfache Mehrheit: Überwiegen die erhöhenden Merkmale, gibt es +20 Prozentpunkte, überwiegen die mindernden, −20, sonst 0. Die fünf Ergebnisse werden anschließend saldiert.

Schritt 3: Rechnen

Ein positiver Saldo wird auf den Abstand zwischen Mittelwert und Oberwert angewendet, ein negativer auf den Abstand zwischen Mittelwert und Unterwert. Das Ergebnis mal Wohnfläche ergibt die Vergleichsmiete im Monat.

Beispiel (aus dem Mietspiegel 2026): mittlere Wohnlage, bezugsfertig 1919 bis 1949, 60 m². Mietspiegelfeld: Unterwert 5,90 €, Mittelwert 7,30 €, Oberwert 9,55 € je m².
Bad, Küche und Wohnung: erhöhende Merkmale überwiegen (+20, +20, +20). Gebäude und Wohnumfeld: mindernde überwiegen (−20, −20). Saldo: +20 %.
Rechnung: 7,30 € + 20 % × (9,55 € − 7,30 €) = 7,30 € + 0,45 € = 7,75 € je m².
Für 60 m² ergibt das eine ortsübliche Vergleichsmiete von 465,00 € im Monat.

Wichtig

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Diese Seite gibt einen allgemeinen Überblick über die Rechtslage und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind die gesetzlichen Vorschriften (§§ 558 ff. BGB) und der Berliner Mietspiegel 2026 der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (mietspiegel.berlin.de).